
{"id":7967,"date":"2025-07-16T08:17:30","date_gmt":"2025-07-16T06:17:30","guid":{"rendered":"http:\/\/lindenauschule-hu.de.w02072af.kasserver.com\/?page_id=7967"},"modified":"2025-07-16T08:24:01","modified_gmt":"2025-07-16T06:24:01","slug":"regeln","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lindenauschule-hu.de\/?page_id=7967","title":{"rendered":"Regeln"},"content":{"rendered":"<div class=\"post-entry\">\n<p><strong>Besondere Regelungen f\u00fcr die Oberstufe <\/strong><strong>in Erg\u00e4nzung der Schulordnung<\/strong><\/p>\n<p>Pausen:<br \/>\nDie Oberstufensch\u00fcler\/innen k\u00f6nnen sich in den Pausen in den Klassenr\u00e4umen der Oberstufe aufhalten. Dar\u00fcber hinaus stehen ihnen ein eigener Aufenthaltsraum zur Verf\u00fcgung sowie das obere Stockwerk der Mensa. In allen dieser R\u00e4umlichkeiten ist in eigener Verantwortung und Organisation f\u00fcr Sauberkeit und Aufsicht zu sorgen. Der Aufenthalt in den naturwissenschaftlichen R\u00e4umen hingegen ist nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft gestattet (Unfallverh\u00fctungsvorschriften). Der Pausenaufenthalt in den \u00fcbrigen R\u00e4umen der Schule ist ebenfalls ohne Aufsicht eines Lehrers nicht gestattet.<\/p>\n<p>Rauchen:<br \/>\nAuf dem gesamten Schulgel\u00e4nde sowie im umliegenden, von der Schule einsehbaren Bereich ist das Rauchen verboten! Den Weisungen der Aufsicht f\u00fchrenden Lehrkr\u00e4fte ist Folge zu leisten.<\/p>\n<p>Verlassen des Schulgel\u00e4ndes:<br \/>\nDas Verlassen des Schulgel\u00e4ndes ist in den Freistunden gestattet. F\u00fcr in dieser Zeit entstehende Sch\u00e4den wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>Parken:<br \/>\nAls Parkplatz wird der gro\u00dfe Parkplatz an der Sporthalle empfohlen. Das Parken auf dem Lehrerparkplatz und vor der Mehrzweckhalle ist nicht gestattet!<\/p>\n<p>Veranstaltungen:<br \/>\nVon Lehrkr\u00e4ften angesetzte Tagesexkursionen, Studienfahrten u.a. schulische Veranstaltungen sind unterrichtswirksame Veranstaltungen. Sie dienen \u00fcber fachliche Anspr\u00fcche hinaus der Verwirklichung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages. Ihre Teilnahme ist verpflichtend.<\/p>\n<p>Allgemeiner Hinweis:<br \/>\nDie Oberstufensch\u00fcler\/innen haben Vorbildfunktion gegen\u00fcber den j\u00fcngeren Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern und repr\u00e4sentieren unsere Schule auch in der \u00d6ffentlichkeit! Es wird darum gebeten, \u00fcber das Schulgel\u00e4nde hinaus auch in der n\u00e4heren Umgebung auf Sauberkeit zu achten und die Anwohner zu respektieren.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Fehlzeiten<\/strong><\/p>\n<p>Krank werden k\u00f6nnen wir alle einmal, ob Sch\u00fcler\/in oder Lehrer\/in.<br \/>\nSich krank in die Schule zu schleppen ist ungesund, auch f\u00fcr andere.<br \/>\nAn erster Stelle steht das Bem\u00fchen, alles f\u00fcr eine schnelle Gesundung zu unternehmen.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite ist nicht jedes Bauchgrimmen oder Unwohlsein ein Grund, dem Unterricht fern zu bleiben. Erh\u00f6hte Fehlzeiten f\u00fchren dazu, dass der vers\u00e4umte Unterrichtsstoff nicht mehr richtig nachgeholt werden kann und die Leistung der kontinuierlichen m\u00fcndlichen Mitarbeit in negative Schieflage ger\u00e4t. Schnell entsteht so ein unheilvoller Kreislauf, der das angestrebte Ziel zunichte macht.<\/p>\n<p>Damit wir schnell informiert sind, bitten wir um Beachtung der folgenden Fehlzeitenregelung:<\/p>\n<ol>\n<li>Im Falle einer Krankheit oder einer sonstigen Verhinderung erfolgt mit dem ersten Tag vor 8.00 Uhr eine Meldung \u00fcber das Sekretariat (Telefon\/E-Mail) an die\/den Tutor\/in.<br \/>\nDie schriftliche Entschuldigung (Vers\u00e4umnisgrund, Datum, Unterschrift!) ist nach Gesundung sofort jeder einzelnen Fachlehrkraft vorzulegen (zur jeweils n\u00e4chsten Unterrichtsveranstaltung), die die Entschuldigung per Handzeichen auf dem Fehlzeitennachweise abzeichnet.<br \/>\nDer Fehlzeitennachweise und die Entschuldigungen werden von den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern eigenverantwortlich aufbewahrt und jederzeit auf Verlangen, insbesondere vor der Zeugniskonferenz der\/dem Tutor\/in zur Kontrolle der Eintr\u00e4ge im Konferenzbogen vorgelegt.<\/li>\n<li>Bei minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern muss in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erfolgen.<\/li>\n<li>Beim Vers\u00e4umnis einer schriftlichen Klausur ist in der Regel eine f\u00fcr diesen Tag ausgestellte \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorzulegen.<\/li>\n<li>Erkrankt ein\/e Sch\u00fcler\/in im Laufe eines Unterrichtstages, stellt die Lehrkraft der letzten Unterrichtsveranstaltung einen Abmeldezettel f\u00fcr die\/den Tutor\/in aus.<br \/>\nDie Punkte I-III bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Bei geh\u00e4uftem unentschuldigten Zusp\u00e4tkommen (3-mal) wird in der Regel eine unentschuldigte Fehlstunde aufgenommen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sollten die unterrichtenden Lehrkr\u00e4fte aufgrund erh\u00f6hter Fehlzeiten den Eindruck bekommen, dass die m\u00fcndliche Leistungsbewertung oder das Erreichen des Schulabschlusses gef\u00e4hrdet ist, kann die Konferenz \u00fcber eine generelle Attestpflicht entscheiden.<br \/>\nDiese Ma\u00dfnahme hat schon den einen oder anderen gef\u00e4hrdeten Schulabschluss gerettet!<\/p>\n<p>Bei l\u00e4ngerfristigen Erkrankungen oder auch Sportunf\u00e4higkeiten bitten wir ebenfalls um R\u00fcckmeldung, damit wir entsprechende Ma\u00dfnahmen ergreifen k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Besondere Regelungen f\u00fcr die Oberstufe in Erg\u00e4nzung der Schulordnung Pausen: Die Oberstufensch\u00fcler\/innen k\u00f6nnen sich in den Pausen in den Klassenr\u00e4umen der Oberstufe aufhalten. 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